• Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist komplex. Ich unterstütze Sie dabei, Ansprüche rechtssicher zu minimieren oder berechtigte Forderungen diskret durchzusetzen.

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen erfordert neben juristischer Präzision auch strategisches Verhandlungsgeschick. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen als auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche – einschließlich aller relevanten Nebenansprüche wie dem Pflichtteilsergänzungsanspruch oder Auskunftsbegehren.

Mein vorrangiges Ziel ist stets eine wirtschaftlich sinnvolle und diskrete außergerichtliche Einigung; sollte es die Situation erfordern, setze ich Ihre Rechte jedoch vor Gericht durch.

Über Pflichtteilsrecht
Häufige Fragen & Antworten

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch und richtet sich direkt gegen die Erben (bzw. die Erbengemeinschaft). Der Pflichtteilsberechtigte hat somit keinen rechtlichen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, Immobilien oder Firmenanteile, sondern ausschließlich auf den wertmäßigen Ausgleich in Geld.

Der Pflichtteilsberechtigte besitzt umfassende gesetzliche Auskunftsrechte. Er kann von den Erben die Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses verlangen, das alle Nachlassgegenstände aufführt und bewertet.

Um maximale Transparenz zu gewährleisten, umfasst dieser Anspruch zudem das Recht auf ein amtlich-notarielles Nachlassverzeichnis sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch die Erben.

Vereinfacht gesagt nur sehr enge Familienangehörige und der Ehegatte.

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt (Berechnung ab dem 1. Januar des Folgejahres). Bitte beachten Sie: Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten gelten strengere Sonderregeln, bei denen die Frist oft unabhängig von der Kenntnis taggenau mit dem Erbfall anläuft.