Ja, Enterbungen lassen sich rechtssicher im Testament verankern. Hierbei muss jedoch das komplexe deutsche Pflichtteilsrecht zwingend berücksichtigt werden, um spätere Ausgleichsansprüche der Betroffenen effektiv und vorausschauend zu minimieren.
Die Bewertung erfolgt analog zur Schenkung nach den strengen Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Die gesetzlichen Bewertungsverfahren führen in der Praxis häufig zu steuerlichen Werten, die über dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie liegen. Sollte dies bei Ihrem Objekt der Fall sein, können wir den staatlich ermittelten Wert durch das fundierte Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen widerlegen und die Steuerlast minimieren.
Durch vorausschauende Schenkungen zu Lebzeiten und absolut klare, rechtssichere Verfügungen im Testament. Um spätere Konflikte unter den Hinterbliebenen konsequent zu verhindern, sollte die Nachlassregelung zusätzlich durch eine Testamentsvollstreckung abgesichert werden.
Hier gelten dieselben persönlichen Freibeträge wie bei der Schenkung, die alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden können. Aktuell liegen diese Freibeträge grundsätzlich bei 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für jedes Kind – jeweils rückwirkend vom Zeitpunkt des letzten Erwerbs gerechnet. Bei weiter entfernten Verwandten oder nicht verheirateten Lebenspartnern nehmen die Freibeträge stark ab, während die steuerliche Belastung deutlich ansteigt.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge basiert auf dem BGB aus 1896 und entspricht oft nicht mehr den modernen Familienstrukturen und persönlichen Vorstellungen. Insbesondere bei Patchwork-Konstellationen, Bedenkung von Lebensgefährten oder besonderen Wünschen (Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung, etc.) ist es unumgänglich, ein Testament zu verfassen. Um langwierige Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die eigenen Angehörigen rechtssicher abzusichern, ist das Verfassen eines maßgeschneiderten Testaments unumgänglich.