Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil einzufordern (Verjährung)?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt (Berechnung ab dem 1. Januar des Folgejahres). Bitte beachten Sie: Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten gelten strengere Sonderregeln, bei denen die Frist oft unabhängig von der Kenntnis taggenau mit dem Erbfall anläuft.

Welche Ansprüche hat der Pflichtteilsberechtigte?

Der Pflichtteilsberechtigte besitzt umfassende gesetzliche Auskunftsrechte. Er kann von den Erben die Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses verlangen, das alle Nachlassgegenstände aufführt und bewertet.

Um maximale Transparenz zu gewährleisten, umfasst dieser Anspruch zudem das Recht auf ein amtlich-notarielles Nachlassverzeichnis sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch die Erben.

Gegen wen und auf was richtet sich der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch und richtet sich direkt gegen die Erben (bzw. die Erbengemeinschaft). Der Pflichtteilsberechtigte hat somit keinen rechtlichen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, Immobilien oder Firmenanteile, sondern ausschließlich auf den wertmäßigen Ausgleich in Geld.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Vereinfacht gesagt nur sehr enge Familienangehörige und der Ehegatte.