Vorausschauende Vermögensnachfolge, steueroptimierte Schenkungen und die diskrete Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Als spezialisierte Kanzlei sichern wir Ihr Lebenswerk und schaffen Rechtsfrieden für die nächste Generation – fundiert, strategisch und regional verwurzelt.
Jetzt Erstgespräch vereinbarenDie nachfolgenden Tätigkeitsbereiche spiegeln den typischen Beratungsbedarf meiner Mandanten wider. Da Vermögensschutz und Nachfolgeplanung selten isoliert betrieben werden können, verknüpfe ich erbrechtliche Weichenstellungen stets mit fundierter steuerlicher Expertise
Planen Sie die Vermögensnachfolge frühzeitig. Eine optimierte Schenkung überträgt Ihr Vermögen steuerlich ideal und konfliktfrei auf die nächste Generation.
Die präzise Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sichert Ihr Familienvermögen langfristig. Kombiniert mit klugen Vorab-Schenkungen vermeiden Sie Konflikte und steuerliche Nachteile.
Ein Wegzug aus Deutschland bietet Chancen, birgt gleichzeitig Risiken durch Wegzugsbesteuerung. Wir begleiten Ihren Wegzug steuerrechtlich sicher und strukturiert.
Das Pflichtteilsrecht ist komplex. Ich unterstütze Sie dabei, Ansprüche rechtssicher zu minimieren oder berechtigte Forderungen diskret durchzusetzen.
Vermögensschutz und Erbrecht erfordern im Raum Herrsching am Ammersee besondere Expertise. Die außergewöhnliche Wertentwicklung von Immobilien und Grundstücken in unserer Region führt bei Erbschaften und Schenkungen schnell zu steuerlichen Belastungen, die ohne rechtzeitige Strategie das Familienvermögen gefährden.
Ob es um die rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments, die testamentarische Absicherung von Betriebsvermögen oder die Durchsetzung komplexer Pflichtteilsrechte geht: Wir begleiten Sie mit juristischer Präzision und dem nötigen Fingerspitzengefühl für familiäre Dynamiken. Unser Ziel ist es stets, langwierige Konflikte zu vermeiden und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu realisieren – außergerichtlich, oder wenn nötig, mit konsequenter Härte vor Gericht..
Jetzt Erstgespräch vereinbarenDer Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch und richtet sich direkt gegen die Erben (bzw. die Erbengemeinschaft). Der Pflichtteilsberechtigte hat somit keinen rechtlichen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, Immobilien oder Firmenanteile, sondern ausschließlich auf den wertmäßigen Ausgleich in Geld.
Ja, Deutschland behält den steuerlichen Zugriff für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach dem Wegzug bei (sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht). Da die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer sowohl an den Schenker bzw. Erblasser als auch an den Erwerber anknüpft, ist der Wegzug des Vermögensinhabers allein oft nicht ausreichend. Solange die Erben oder Beschenkten ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, bleibt der gesamte Erwerb hierzulande voll steuerpflichtig.
Ja, durch rechtzeitige Umstrukturierung des Vermögens lässt sich die Wegzugsbesteuerung zumindest reduzieren.
Ja, Enterbungen lassen sich rechtssicher im Testament verankern. Hierbei muss jedoch das komplexe deutsche Pflichtteilsrecht zwingend berücksichtigt werden, um spätere Ausgleichsansprüche der Betroffenen effektiv und vorausschauend zu minimieren.