Erbrecht und Steuerrecht

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vermögensnachfolge

Wegzüge

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der steuer- und erbrechtlichen Beratung von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmern im nationalen und internationalen Kontext insbesondere bei Nachfolgeplanungen. Daneben steht im mehr verfahrensrechtlichen Bereich die Unterstützung bei Betriebsprüfungen sowie das Führen von Einspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten im Mittelpunkt.

persönlich verbindlich kompetent

Zur Person

Dr. Rainer Deininger, geb. 13. September 1971, ist …

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Master of Laws (Univ. Kapstadt)
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (GJI).

Seit 1999 beschäftige ich mich mit der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Zivilrecht, insbesondere im Nachfolgebereich von Privatpersonen.

vorausschauend planen, Konflikte vermeiden

Die hier beschriebenen Tätigkeitsbereiche veranschaulichen typischen Beratungsbedarf. Erb- und Nachlasssachen erschöpfen sich aber nicht in diesen Themen. Häufig sind die Themen auch miteinander verknüpft.

Neben diesen 5 Tätigkeitsbereichen stehe ich Ihnen auch in angrenzenden Beratungsgebieten praxiserprobt und kompetent zur Seite. So begleite ich Sie beispielsweise bei dem Erwerb oder der Veräußerung einer (Nachlass-)Immobilie, gründe mit Ihnen eine (vermögensverwaltende) Gesellschaft oder biete Ihnen Lösungen in Fragen Ihres Ehegüterstands (etwa zur erbschaftsteuerlichen Optimierung).

  1. Schenken

    So schenken Sie richtig und befördern – ganz ohne Streit – das Familienvermögen in die gewünschten Hände, insbesondere in die nächsten Generationen.

    Schenkungsteuer sparen durch rechtzeitige Übertragungen mit besonderem Fokus auf Immobilen, z.B. durch schenkweise Überlassungen insbesondere unter Nießbrauchsvorbehalt, aber auch von Anteilen an Kapital- oder Personengesellschaften und von Betriebsvermögen.

    Des weiteren Planung von Vermögensübertragungen unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, zwischen Eltern und Kindern, zwischen Großeltern und Enkeln.

    Reduktion von Pflichtteilen, Errichtung von vermögensverwaltenden Familiengesellschaften (Familienpools) und Übertragung von Unternehmen- und Unternehmensbeteiligungen unter Ausnutzung aller in Betracht kommenden Steuererleichterungen (persönliche und sachliche Freibeträge sowie sonstige Steuerprivilegierungen).

    Auch Schenkungsteuererklärungen incl. der entsprechenden Bewertungen nach Bewertungsgesetz werden erledigt.

  2. Vererben

    So vererben Sie (idealerweise in Kombination mit klugen Schenkungen) richtig und bewahren – ganz ohne Streit – das Familienvermögen für die nächsten Generationen.

    Mein Anspruch ist es, erbrechtlich UND steuerlich sinnvolle Testamente zu schaffen, die vorherige oder zeitgleiche Schenkungen flankieren und ergänzen.

    Dort, wo es Sinn macht, den Willen des Erblassers durch eine Testamentsvollstreckung sichern.

    Abwehr und Verhandlung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.

    Auch Erbschaftsteuererklärungen incl. der entsprechenden Bewertungen nach Bewertungsgesetz werden erledigt.

  3. Pflichtteil oder Vermächtnis durchsetzen

    Das starke, aber komplexe Pflichtteilsrecht in Deutschland mag richtig eingesetzt werden.

    Pflichtteilsansprüche incl. Nebenansprüche (Pflichtteilsergänzung, etc.) und/oder Vermächtnisansprüche geltend machen, verhandeln und durchsetzen, im schlimmsten Fall auch gerichtlich.

  4. Sich gegen das FA wehren

    Dem Finanzamt stehen immer mehr Möglichkeiten der Information und Überwachung zu, womit ein effektiver Rechtsschutz des Steuerzahlers – Führen von Einspruchsverfahren beim Finanzamt und Klagen beim Finanzgericht und Bundesfinanzhof, Unterstützung und Hilfe in Betriebsprüfungen – zunehmend wichtiger wird.

    Zudem finden sich häufig Fehler in Steuerbescheiden, gegen die Sie sich mit der richtigen, rechtlich fundierten Begründung gegen das Finanzamt wehren und Ihr Recht durchsetzen können.

  5. Wegziehen

    Ein Wegzug aus Deutschland kann zu großen Erleichterungen im steuerlichen Bereich führen. Aufgrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen in Deutschland steigt hier die Nachfrage stetig an. Deutschland zu verlassen und den Wohnsitz in das Ausland mit den gewünschten steuerlichen Folgen zu verlegen, ist das Produkt eines durchdachten und wohl geplanten Prozesses. Zu vielen klassischen Zielstaaten, in die deutsche Steuerzahler gerne übersiedeln (z.B. Schweiz, Österreich, Italien, Portugal, Südafrika, USA), bestehen enge langjährige Beziehungen.Das seit 2004 bestehende Werk „Wegzug aus steuerlichen Gründen“ ist in dritter Auflage im März 2023 erschienen und stellt die steuerlichen Konsequenzen des Wegzugs aus Deutschland sowie des Zuzugs in der Schweiz, Österreich und Italien anschaulich dar (z.B. erhältlich bei amazon.de ).

  6. Hilfe bei der Zwangsversteigerung

    Schnelle und kompetente Hilfe in der Zwangs- und Teilungsversteigerung sowohl für den/die bisherigen Eigentümer (z.B. Miterben) als auch den/die Erwerber. Das erste Ansinnen bei rechtzeitiger Einschaltung gilt aber aus Kosten- und Gebührengründen fast immer der gütlichen Einigung, z.B. im außergerichtlichen Bankenvergleich oder im Rahmen  einer Verständigung unter den Miterben oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten. Hier ist mit dem richtigen Augenmaß und ausgeprägtem Fingerspitzengefühl oft mehr zu erreichen als im rigiden gerichtlichen Verfahren, das – einmal begonnen – viele zuvor gangbare Möglichkeiten verstellt.         

Ihr rechtlicher und steuerlicher
Berater am Ammersee

Dr. Rainer Deininger
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Steuerrecht
LL.M. (Univ. Kapstadt)

Möwenweg 2
D-86938 Schondorf am Ammersee

m| +49 (0) 8192 50 59 650
t| +49 (0) 8192 50 59 649
e| rde@drdeininger.de
w| drdeininger.de

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